Abgabe rezeptpflichtiger Medikamente ohne Rezept

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Abgabe rezeptpflichtiger Medikamente ohne Rezept

Seit dem 01.01.2019 ist die “Abgabe rezeptpflichtiger Medikamente ohne Rezept” in der Schweiz in jeder Apotheke grundsätzlich möglich. Die Apotheke hat dabei erhöhte Dokumentationspflichten, muss eine Rückverfolgbarkeit des Entscheids sicherstellen und ist schlussendlich für die Abgabe eigenverantwortlich haftend. Die Politik schaffte diese Möglichkeit, weil die Zugänglichkeit zu Aerzten für viele Patienten schwierig bis beinahe unmöglich geworden ist. Ausgenommen von dieser Regelung sind Dauerbehandlungen oder Medikamente, welche wissentlich missbraucht oder zweckentfremdet werden. Im konkreten Fall sind wir gerne für Sie da; kommen Sie vorbei und fragen Sie uns!

Bei einem gesundheitlichen Problem bieten wir Ihnen als erste Anlaufstelle die pharmazeutische und medizinische Beratung, Abklärung und Behandlung an.

Bahnhofapotheke P Bolliger AG
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